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BVMed-Konferenz zur ambulanten Versorgung mit Medizintechnologien: „Industrie als wichtigen Partner stärker einbeziehen“

19 April 2006

Berlin. Die Medizinprodukteindustrie ist für die Krankenkassen „ein wichtiger Partner, der bisher noch zu wenig gehört wird“. Gerade bei den neuen Versorgungsformen müssten Medizintechnologien verstärkt berücksichtigt werden. Das sagte Horst Bölle, Leiter der Leistungsabteilung der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK), auf der BVMed-Sonderveranstaltung „Wachstumsmarkt ambulante Versorgung mit Medizintechnologien“ vor über 100 Teilnehmern am 28. März 2006 in Berlin. Bei der Versorgung mit Medizinprodukten in der ambulanten Versorgung gehe es künftig verstärkt um „pauschalierte Vergütungsformen verbunden mit Qualitätssicherung“.

Bei der Einführung und Finanzierung von neuen Verfahren der Medizintechnologie forderte Dr. Bernhard Rochell von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) „gleich lange Spieße“ für den ambulanten und stationären Bereich. „Die Klinik als Hort der Innovation hat sich durch die medizinische Entwicklung überholt.“ Man benötige gleiche Bedingungen für den ambulanten Bereich und einen gleichberechtigten Zugang zu Innovationen der Medizintechnologie.

Nach Ansicht von BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt ist die „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ für den Klinikbereich der richtige Weg, um flexible Lösungen zu ermöglichen. Er sprach sich in bestimmten Bereichen der Medizintechnologie für eine zusätzliche Flexibilisierung bei der Finanzierung von Innovationen durch eine Differenzzahlung zwischen Kassenleistung und neuer Leistung durch den Patienten aus. Dieser Forderung nach einer so genannten Delta-Finanzierung schlossen sich Lothar Krimmel, Geschäftsführer Bioscientia, und Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, Präsident des Bundesverbandes ambulantes Operieren, an. Das Verbot der Aufzahlung für Kassenleistungen müsse aufgebrochen werden, um die Versorgung zu flexibilisieren, so Krimmel. Rüggeberg forderte einen verstärkten direkten Bezug zwischen Arzt und Patient, damit der Patient „der Rationierungsfalle entgehen und seine Gesundheitsleistungen selber steuern kann“.

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